Das Interesse am Erbrecht folgt schon aus dem Alter des Kanzleibetreibers Thomas Beier, der Anfang sechzig ist und sich
mit Übertragungen auf Kinder/Enkelkinder aber auch mit Erbschaft nach seinen Eltern schon beschäftigen musste.
"Wenn Gott mit dem Tode kommt, dann kommt der Teufel mit den Erben."
Dieses Sprichwort trifft selbstverständlich nicht auf jeden Erbfall zu. Jedoch ist es leider kein Einzelfall, dass - sobald es um das Erbe und damit um Geld geht - selbst engste Verwandte miteinander streiten und der Streit um das Erbe die familiären Beziehungen - oft das restliche Leben lang - belastet. Lassen Sie sich im Erbfall von uns beraten. Wir führen Ihren Erbfall in der Familie einer sach- und interessengerechten Lösung zu, sodass ein Erbstreit vermieden werden kann.
Erst zum Anwalt dann testieren !
Letztlich bedarf es sachgerechter Beratung vor und nach dem Todesfall, um das Erbe dann zwischen den berechtigten Erben aufzuteilen oder notfalls durch Teilungsversteigerungen bei Immobilien zu verwerten. Dabei achten wir darauf, dass Ihre Interessen durchgesetzt werden und zugleich eine faire Lösung für alle Beteiligten angestrebt wird.